
Es freut uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Schloss-Freibad unter Coronapandemie-Bedingungen wieder öffnen können. Die Öffnung setzt eine günstige Inzidenzlage voraus. Wir halten Sie auf dieser Seite immer tagesaktuell auf dem Laufenden.
Um Ihnen einen sicheren und angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie, alle erforderlichen Maßnahmen einzuhalten.
Vor Ihrem Freibadbesuch müssen Sie über unser Buchungsportal ein Ticket für den gewünschten Zeitblock buchen. So wird sichergestellt, dass die maximale Anzahl an Besuchern nicht überschritten wird. Tickets können maximal zwei Tage im Voraus gebucht werden. Durch Eingabe Ihrer Kontaktdaten erfüllt der Trägerverein und die Stadt Sachsenheim die Vorgabe des Landes, die Kundenkontaktdaten zu dokumentieren, um ggf. die Kontaktpersonennachverfolgung zu ermöglichen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Zugangsbeschränkungen:
Zutritt wird nur Mitgliedern des Trägerverein Schloss-Freibad Sachsenheim e.V. sowie Bürgern der Stadt Sachsenheim (Großsachsenheim, Kleinsachsenheim, Hohenhaslach, Spielberg, Ochsenbach, Häfnerhaslach) gewährt.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit gelten bei uns folgende Regeln:
Zutritt erhalten Sie mit Nachweis Ihrer
– vollständigen Covid-19 Impfung oder
gültig ab 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung
– Genesung von einer Covid-19 Infektion oder
PCR- Test mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt oder
PCR- Test älter 6 Monate und 1. Impfung erfolgt
– negativen Covid-19 Antigen-Schnelltestung
maximal 24 Stunden alt zum Zeitpunkt des Einlasses, durchgeführt durch eine zertifizierte Teststelle
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen diese Nachweise nicht.
In ausgewiesenen Bereichen besteht die Pflicht eine medizinische Maske (nach DIN EN 14683:2019-10 oder vergleichbar) oder einen Atemschutz (nach Standard FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) zu tragen.
Wir dürfen Ihnen keinen Zutritt gewähren, wenn Sie …
– typische Symptome einer Covid-19 Infektion aufweisen:
Atemnot
neu auftretender Husten
Fieber
Geruchs- oder Geschmacksverlust
– der Absonderungspflicht unterliegen
– nicht nachweislich geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind